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Hinweisgeberschutzgesetz
Im Juli 2023 trat in Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein neues Gesetz in Kraft, welches die Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie darstellt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Uns als K.I.T.A. gGmbH ist es wichtig, dass in unseren Einrichtungen eine Kultur der Transparenz gefördert wird sowie ethische und gesetzlich Normen eingehalten werden. Mit unten eingefügtem Formular erhalten Sie eine Möglichkeit, Verstöße datenschutzsicher und bei Bedarf anonym zu melden.