Unser Verhaltenskodex

Der aktive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt beginnt bei den Mitarbeitenden. Mitarbeitende richten sich nach dem Leitbild der K.I.T.A. gGmbH, den einrichtungsbezogenen Grundprinzipien der Betreuung und klaren Regelungen zum Umgang mit Grenzverletzungen oder Vorfällen sexualisierter Gewalt. Im Verhaltenskodex werden Regeln festgelegt, die für den pädagogischen Alltag im Sinne des Schutzauftrages von Bedeutung sind.

 

Ziele:

  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind sich ihrer Rolle, der Verantwortung und der Risiken bewusst und reflektieren diese auch situationsbezogen.
  • Situationen, in denen es strukturell zu Grenzüberschreitungen kommen kann, sind identifiziert.
  • In sensiblen Bereichen und Situationen des eigenen Arbeitsfeldes gibt der Kodex den Mitarbeiter*innen Sicherheit und Orientierung und schützt sie vor falschen Beschuldigungen.
  • Der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz wird persönlich und im Team reflektiert und trägt dazu bei, die Qualität der Einrichtung zu verbessern.
  • Das Thema Prävention von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt in der Einrichtung wird durch den Kodex und durch Fort- und Weiterbildung wachgehalten.
  • Neuen Mitarbeiter*inne, Auszubildenden und Praktikant*innen wird der Verhaltenskodex mit dem Arbeitsvertrag oder anderweitigen Unterlagen übergeben.
  • Die Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft.

 

Im Verhaltenskodex geht es um folgende Regelungen:

  • Angemessenheit von Körperkontakt
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Gestaltung von Nähe und Distanz in besonders sensiblen Situationen
  • Sprache, Wortwahl und Kleidung
  • Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen
  • Veranstaltungen mit Übernachtung
  • Umgang und Nutzung von Medien sowie sozialen Netzwerken

1. Angemessenheit von Körperkontakt

  • Der Körperkontakt zu den Kindern ist sensibel und nur für die Dauer und zum Zweck einer Versorgung, wie z. B. Trost, Erste-Hilfe, Pflegesituation, erlaubt. Um genau zu wissen, ob Kinder diese körperliche Nähe brauchen, ist ein Nachfragen ein geeignetes Mittel. Alternative Gesten zum Trösten und um Nähe herzustellen werden etabliert. Diese sind z. B.: aktives Zuhören, Hand halten, sprachliche Begleitung etc.
  • Der Wille des betreuten Kindes ist zu respektieren. Grenzsignale von Kindern wie auch von Erwachsenen sind insbesondere in Trost-, Erste-Hilfe- sowie Wickelsituationen zu beachten.
  • Hilfe beim Toilettengang o. ä. zählen zu pflegerischen Tätigkeiten und werden daher mit den Kindern und den Sorgeberechtigten im Vorfeld besprochen.
  • Das Wickeln der Kinder findet nach deren Zustimmung statt. Um das körperliche Wohlergehen nicht zu vernachlässigen, ist eine gute Absprache innerhalb des Teams ratsam, dies vor allem dann, wenn Kinder ihre Zustimmung zum Wickeln nicht geben.
  • Unerwünschter Körperkontakt ist nicht erlaubt.
  • Küsse bleiben ausschließlich eine familiäre Geste der Zuneigung.

 

2. Beachtung der Intimsphäre

  • Das Recht der Kinder auf Intimsphäre, insbesondere in Pflegesituationen, beim Toilettengang und beim Umziehen ist für uns selbstverständlich.
  • Kinder werden nur nach Aufforderung durch diese beim Toilettengang unterstützt.
  • Die Kinder werden darin unterstützt, ein positives Schamgefühl zu entwickeln.
  • Die Mitarbeiter*innen achten darauf, dass die Kinder nicht im unbekleideten Zustand beobachtet werden können. Auf die individuellen Unterschiede und die soziokulturelle Vielfalt wird geachtet.
  • Kinder werden ausschließlich bekleidet fotografiert.
  • Gemeinsame Umkleidesituationen zwischen Erwachsenen und den zu betreuenden Kindern werden bewusst vermieden.

 

 

3. Gestaltung von Nähe und Distanz in besonders sensiblen Situationen

  • Das Festhalten von Kindern ist nur bei Gefahr in Verzug erlaubt. Der spontane Einsatz von Körperkraft seitens der Mitarbeitenden, ist nur in pädagogisch begründeten Situationen erlaubt. Verbale Interventionen sollten immer vorrangig eingesetzt werden. In angespannten Situationen sollte die Intervention s einem weniger involvierten Mitarbeitenden überlassen werden.
  • Es findet kein Essen unter Zwang statt.
  • Mitarbeiter*innen haben und pflegen in manchen Fällen private Kontakte zu den Eltern bzw. Kindern, die die Kita besuchen. Hier ist auf eine strikte Trennung zwischen Privatem und Dienstlichem zu achten.
  • Einzelne Kinder werden nicht bevorzugt. Ein Rückzug mit einzelnen Kindern ist nur bei abgesprochenen und vereinbarten Arbeitsaufträgen zulässig. Hierbei ist Transparenz unabdingbar.

 

4. Sprache, Wortwahl und Kleidung

4.1. Sprache, Wortwahl

  • Ein wertschätzender und respektvoller Umgangston ist in unserer Einrichtung selbstverständlich. Mimik und Gestik sind nicht abwertend oder ausgrenzend gegenüber dem Gesprächspartner, ganz gleich, ob es sich um Kinder, Sorgeberechtigte oder Mitarbeitende handelt. Sexualisierte Sprache wird nicht toleriert.
  • Die Kinder werden grundsätzlich mit ihren Vornamen angesprochen. Auf Wunsch des Kindes sind auch Kurzformen möglich.
  • Die Gedanken und Ideen des Kindes bilden eine wichtige Grundlage für gute Kommunikation und Themenfindung im Alltag. Die Mitarbeitenden achten auf verbale und nonverbale Signale des Gegenübers und gehen wertschätzend damit um.
  • Die Mitarbeitenden ermutigen, über Gefühle und Erlebnisse zu sprechen und sich mitzuteilen. Streitigkeiten werden konstruktiv und mit Worten sowie stets mit Wertschätzung für das Gegenüber gelöst.
  • Die Regel: „Nein ist und bleibt Nein“ und „Stopp“ gilt für alle Mitarbeiter*innen, Kinder und deren Sorgeberechtigte und wird ausnahmslos respektiert sowie akzeptiert. Bei sprachlichen Grenzverletzungen wird eingeschritten und Position bezogen.
  • Alle Kinder werden gleichbehandelt.

 

4.2. Kleidung

  • Alle Beteiligten tragen während ihrer Anwesenheitszeit angemessene und arbeitstaugliche Kleidung.
  • Es werden keine Zeichen und Symbole in der Öffentlichkeit gezeigt oder verwendet, welche der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat[1].

 

5. Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen

  • Im Team, mit den Eltern und in der Kindergruppe wird die Geschenkekultur in der Kita besprochen und reflektiert.
  • Es werden durch die Mitarbeitende, Praktikant*innen und Freiwilligen keine persönlichen Geschenke von (höherem) materiellem Wert angenommen. Wie im öffentlichen Dienst geregelt, sind Geschenke bis zu einem Wert von 25,- Euro der pädagogischen Fachbereichsleitung zu melden. Sollte der Wert des Geschenkes höher ausfallen, dürfen diese erst nach Genehmigung durch Fachbereichsleitung bzw. die Geschäftsführung angenommen werden.
  • Positives Handeln der Kinder wird nicht mit materiellen Geschenken belohnt.

 

6. Veranstaltungen mit Übernachtung

  • Für alle Beteiligten ergeben sich aus solchen Übernachtungssituationen besondere Herausforderungen, die eine hohe Transparenz und die geschickte Einhaltung der Arbeitszeitenregelungen des Arbeitsschutzgesetzes zwingend erfordern. Daher gehört eine ausführliche Information der Eltern im Vorfeld dazu.
  • Kinder dürfen nur übernachten, wenn die Sorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis geben.
  • Aus aufsichtsrelevanten Gründen übernachten die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam mit den Kindern in einem Raum.

 

7. Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Das Fotografieren der Kinder ist ausschließlich mit kitaeigenen Medien zum Zweck der Dokumentation gestattet. Den Sorgeberechtigten ist die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Kita untersagt.
  • Die Nutzung von privaten Endgeräten ist während der Dienstzeiten nach Abstimmung mit der Kitaleitung und aus wichtigen Gründen (z.B. private, familiäre Erreichbarkeit) erlaubt.
  • Personenbezogene Daten und Fotos werden nicht auf privaten Endgeräten gespeichert.
  • Kinder haben nur in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft Zugang zum Internet. Ein altersgemäßer Zugriff ist verpflichtend.

 

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